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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07   

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https://dejure.org/2010,121388
LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07 (https://dejure.org/2010,121388)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2010 - L 12 R 586/07 (https://dejure.org/2010,121388)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - L 12 R 586/07 (https://dejure.org/2010,121388)
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  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
    Bei der Einführung des gesamtdeutschen Rentenrechts durch das SGB VI sollte verhindert werden, dass die Versicherten aus der DDR in Hinblick auf die Anerkennung ihrer Studienzeiten besser behandelt würden als die Versicherten aus den alten Bundesländern, für die während der Studienzeiten keine Beiträge entrichtet wurden (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

    Dies ist nur Voraussetzung für die Bewertung als Anrechnungszeit, nicht dagegen für das Vorliegen von Hochschulausbildung an sich (BSG, Urt. v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96 - v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG steht § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anerkennung einer Zeit der (Hoch-, Fachschul- oder Schul-) Ausbildung als Beitragszeit aber nur dann nicht entgegen, wenn die Ausbildung integraler Bestandteil eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses war (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

  • BSG, 31.07.1997 - 4 RA 76/96

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur kein Tatbestand einer rentenrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
    Bei der Einführung des gesamtdeutschen Rentenrechts durch das SGB VI sollte verhindert werden, dass die Versicherten aus der DDR in Hinblick auf die Anerkennung ihrer Studienzeiten besser behandelt würden als die Versicherten aus den alten Bundesländern, für die während der Studienzeiten keine Beiträge entrichtet wurden (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

    Dies ist nur Voraussetzung für die Bewertung als Anrechnungszeit, nicht dagegen für das Vorliegen von Hochschulausbildung an sich (BSG, Urt. v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96 - v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG steht § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anerkennung einer Zeit der (Hoch-, Fachschul- oder Schul-) Ausbildung als Beitragszeit aber nur dann nicht entgegen, wenn die Ausbildung integraler Bestandteil eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses war (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 48/96

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechenbarkeit eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
    Bei der Einführung des gesamtdeutschen Rentenrechts durch das SGB VI sollte verhindert werden, dass die Versicherten aus der DDR in Hinblick auf die Anerkennung ihrer Studienzeiten besser behandelt würden als die Versicherten aus den alten Bundesländern, für die während der Studienzeiten keine Beiträge entrichtet wurden (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG steht § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anerkennung einer Zeit der (Hoch-, Fachschul- oder Schul-) Ausbildung als Beitragszeit aber nur dann nicht entgegen, wenn die Ausbildung integraler Bestandteil eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses war (BSG, Urt. v. 25. März 1997 - 4 RA 48/96, v. 31. Juli 1997 - 4 RA 76/96, v. 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R).

  • BSG, 04.08.1999 - B 4 RA 1/99 R

    Zugehörigkeitszeiten zur AVI bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
    Die deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften "Walter Ulbricht" war nach dem Verständnis der DDR als Hochschule anzusehen (Statut der Akademie v. 27. Februar 1967, GBl. II S. 137; vgl. auch BSG, Urt. v. 4. August 1999 - B 4 RA 1/99 R -).
  • BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/89

    Anforderungen an eine abgeschlossene Hochschulausbildung bei ausländischem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 12 R 586/07
    Bei der Entscheidung über den Status einer Bildungseinrichtung sind die Verhältnisse des Sitzlandes zu beachten (BSG, Urt. v. 26. Juni 1991 - 8 RKn 15/89 -).
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